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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §105a;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0860/65 E 10. Dezember 1965 VwSlg 6823 A/1965 RS 5Stammrechtssatz
Weder ein regelmäßiges Betreten von Straßen noch ein gelegentliches Verlassen der Wohnung (etwa zum Aufsuchen eines Arztes) gehört zu den lebenswichtigen Verrichtungen.
Schlagworte
Einzelne Verrichtungen Leiden und Lebensumstände (siehe auch Krankheit)European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1986090130.X01Im RIS seit
16.06.2006