RS Vwgh 1967/2/27 1746/66

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.02.1967
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
90/01 Straßenverkehrsordnung

Rechtssatz

Ausführungen, daß ein Kraftfahrer nicht nur mit der Abänderung bisher gewohnter Verkehrsverhältnisse (z. B. neues Ein- und Durchfahrtverbot, Abbiegeverbot, Vorrang, usw.) sondern auch mit der Änderung der Linienführung der Straßenbahn rechnen muß.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001746.X01

Im RIS seit

11.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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