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L22003 Landesbedienstete NiederösterreichNorm
AVG §56;Rechtssatz
Über ein Ansuchen eines niederösterreichischen Landesbeamten um "Nachzahlung" der ihm seinerzeit bescheidmäßig zuerkannten, aber wegen Suspendierung vom Dienst nicht flüssig gemachten "Turnusdienstzulage" ist nicht mit verwaltungsbehördlichen Bescheid zu entscheiden (Hinweis E des VfGH 17.10.1957, Slg. Nr. 3259 und E des VwGH vom 12.4.1962, 233/60 - Klage beim VfGH nach Art 137 B-VG erforderlich).Über ein Ansuchen eines niederösterreichischen Landesbeamten um "Nachzahlung" der ihm seinerzeit bescheidmäßig zuerkannten, aber wegen Suspendierung vom Dienst nicht flüssig gemachten "Turnusdienstzulage" ist nicht mit verwaltungsbehördlichen Bescheid zu entscheiden (Hinweis E des VfGH 17.10.1957, Slg. Nr. 3259 und E des VwGH vom 12.4.1962, 233/60 - Klage beim VfGH nach Artikel 137, B-VG erforderlich).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965001375.X01Im RIS seit
04.10.2001