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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Rechtssatz
Für einen Schriftsatz (hier als "Kostenbestimmungsantrag" bezeichnet), der u. a. die Mitteilung enthält, daß der Bfr klaglos gestellt wurde, gebührt auf Antrag der Ersatz der Stempelgebühr, jedoch nur für eine Ausfertigung dieses Schriftsatzes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001669.X02Im RIS seit
05.04.2002