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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §110 Abs2;Rechtssatz
Einem Antrag auf Verlängerung der für die Behebung von Mängeln eines Rechtsmittels eingeräumten Frist kommt keine den Ablauf der Verbesserungsfrist hemmende Wirkung zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001736.X01Im RIS seit
10.03.1967