RS Vwgh 1967/3/10 0261/66

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Veröffentlicht am 10.03.1967
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Abgabenverfahren
32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Die Bedachtnahme auf eine "Toleranzgrenze" (Schätzungsberechtigung erst dann, wenn der erklärte vom kalkulierten Umsatz erheblich - etwa um 10 % abweicht) kommt nicht in Bedacht, wenn die Schätzungsbefugnis schon auf Grund formeller Unrichtigkeit der Buchführung (hier Nichtführen des Wareneingangsbuches) gegeben ist.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000261.X01

Im RIS seit

14.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

13.09.2023
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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