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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §41 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 1460/65 E 31. Jänner 1966 RS 2Stammrechtssatz
Der VwGH kann die Überprüfung eines Bescheides nur innerhalb jenes Rahmens vornehmen, der durch die nach § 42 Abs 1 AVG 1950 rechtzeitig erhobenen Einwendungen des Beschwerdeführers ein für allemal abgeleitet worden ist (Hinweis E 25.2.1960, 1267/59).Der VwGH kann die Überprüfung eines Bescheides nur innerhalb jenes Rahmens vornehmen, der durch die nach Paragraph 42, Absatz eins, AVG 1950 rechtzeitig erhobenen Einwendungen des Beschwerdeführers ein für allemal abgeleitet worden ist (Hinweis E 25.2.1960, 1267/59).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965002035.X05Im RIS seit
26.11.2001Zuletzt aktualisiert am
11.08.2008