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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §21 Abs1;Rechtssatz
Ausführungen darüber, daß in dem auf Grund einer Beschwerde gegen ein Straferkenntnis, in dem der Bfr wegen gewerberechtlich unbefugten Betrieb einer Schottergewinnungsanlage für schuldig erkannt wurde, durchgeführten verwaltungsger. Verfahren der Gemeinde des Standortes dieser Anlage, wenn durch die Aufhebung des angefochtenen Straferkenntnisses dieser Gewerbesteuer u. Lohnsummensteuer entgehen würde, nicht die Stellung einer mitbeteiligten Partei zukommt (Hinweis auf E vom 8.3.1954, Zl. 0939/51, VwSlg. 337 A/1951 und vom 28.4.1966, Zl. 0652/65)
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001764.X02Im RIS seit
11.04.2002Zuletzt aktualisiert am
22.08.2013