RS Vwgh 1967/3/31 0453/67

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Veröffentlicht am 31.03.1967
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y13251; yk16133

Rechtssatz

Erfolgt die Verweigerung der Akteneinsicht (hier die einer solchen gleichzuhaltende Verweigerung der Überlassung von "Kontoauszügen") außerhalb eines konkreten Abgabenverfahrens, so ist gegen die betreffende Verfügung der Behörde das unmittelbare Berufungsrecht nach § 243 BAO stets gegeben.Erfolgt die Verweigerung der Akteneinsicht (hier die einer solchen gleichzuhaltende Verweigerung der Überlassung von "Kontoauszügen") außerhalb eines konkreten Abgabenverfahrens, so ist gegen die betreffende Verfügung der Behörde das unmittelbare Berufungsrecht nach Paragraph 243, BAO stets gegeben.

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B 31.3.1967, 453/67 #2 VwSlg 3594 F/1967

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1967000453.X02

Im RIS seit

27.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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