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L26003 Lehrer/innen NiederösterreichNorm
BSchulAufsG §13 Abs3;Rechtssatz
Der Beschluss des Kollegiums des Bezirksschulrates, gegen die Verleihung einer Schulleiterstelle an einen in den Vorschlag des Kollegiums nicht aufgenommenen Bewerber Beschwerde bei der Landesregierung zu erheben, ist gesetzwidrig. Die Untersagung der Durchführung dieses Beschlusses durch den Präsidenten des Landesschulrates ist gesetzmäßig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001012.X01Im RIS seit
01.02.2002Zuletzt aktualisiert am
27.04.2010