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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §1159;Rechtssatz
Die Rechtswirksamkeit einer Erklärung des Dienstnehmers, wegen Nichtbezahlung des Entgeltes vorzeitig auszutreten, ist nicht von ihrer Annahme durch den Dienstgeber abhängig.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001429.X02Im RIS seit
08.04.2002