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L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe NächtigungsabgabeRechtssatz
Die Fremdenverkehrs-Interessentenbeiträge nach dem oberösterreichischen Fremdenverkehrsgesetz gehören nicht zu solchen Geldleistungen nach einem feststehenden Maßstab, die die Erlassung eines Bescheides nach § 57 Abs 1 AVG rechtfertigen.Die Fremdenverkehrs-Interessentenbeiträge nach dem oberösterreichischen Fremdenverkehrsgesetz gehören nicht zu solchen Geldleistungen nach einem feststehenden Maßstab, die die Erlassung eines Bescheides nach Paragraph 57, Absatz eins, AVG rechtfertigen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965001332.X02Im RIS seit
27.09.2001Zuletzt aktualisiert am
22.08.2012