RS Vwgh 1967/4/28 1332/65

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Veröffentlicht am 28.04.1967
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Index

L37304 Aufenthaltsabgabe Fremdenverkehrsabgabe Nächtigungsabgabe
Ortsabgabe Gästeabgabe Oberösterreich
L74004 Fremdenverkehr Tourismus Oberösterreich
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §57 Abs1;
FremdenverkehrsG OÖ 1951 §7 Abs3;

Rechtssatz

Die Fremdenverkehrs-Interessentenbeiträge nach dem oberösterreichischen Fremdenverkehrsgesetz gehören nicht zu solchen Geldleistungen nach einem feststehenden Maßstab, die die Erlassung eines Bescheides nach § 57 Abs 1 AVG rechtfertigen.Die Fremdenverkehrs-Interessentenbeiträge nach dem oberösterreichischen Fremdenverkehrsgesetz gehören nicht zu solchen Geldleistungen nach einem feststehenden Maßstab, die die Erlassung eines Bescheides nach Paragraph 57, Absatz eins, AVG rechtfertigen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965001332.X02

Im RIS seit

27.09.2001

Zuletzt aktualisiert am

22.08.2012
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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