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L82000 BauordnungNorm
AVG;Rechtssatz
Einer Beschwerde des Nachbarn kann nur dann Erfolg beschieden sein, wenn er nachweist, daß eine Baubewilligung entgegen einer auch dem Interesse der Nachbarschaft dienenden Vorschrift erteilt wurde. Nur zur Verfolgung dieser materiell-rechtlichen Ansprüche steht dem Nachbarn auch ein Rechtsanspruch auf Einhaltung der Verfahrensvorschriften zu.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001318.X01Im RIS seit
25.03.2002Zuletzt aktualisiert am
07.10.2008