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66/01 Allgemeines SozialversicherungsgesetzNorm
ASVG §49;Rechtssatz
Wird eine Zahntechnikerassistentin im Rahmen ihres kollektivvertraglichen Angestelltenverhältnisses auch zu Arbeiten im Haushalt der Dentistin herangezogen, so richtet sich auch für diese Arbeiten ihr Entgeltanspruch nach dem Kollektivvertrag (Hinweis E 10.2.1960, 112/57 VwSlg 5198 A/1960).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001450.X01Im RIS seit
26.03.2002