RS Vwgh 2006/10/9 2005/09/0094

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Veröffentlicht am 09.10.2006
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
60/04 Arbeitsrecht allgemein
62 Arbeitsmarktverwaltung

Norm

AuslBG §4a Abs1;
AuslBG §4a Abs2;
AuslBG §4a Abs3;
VwGG §42 Abs2 Z1;

Rechtssatz

Zur Beurteilung, ob eine künstlerische Tätigkeit überhaupt vorliegt, bedarf es weder der Erbringung eines Qualitäts- noch eines Ausbildungsnachweises (vgl. auch das hg. Erkenntnis vom 21. Oktober 1998, Zl. 96/09/0294). Eine solche Tätigkeit unterliegt auch nicht dem Werturteil der Behörde.

Schlagworte

Besondere Rechtsgebiete

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:2006:2005090094.X01

Im RIS seit

17.11.2006
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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