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67 VersorgungsrechtNorm
KOVG 1957 §8;Rechtssatz
Der Beruf eines Kleinlandwirtes ist dem erlernten Beruf eines Wagners zumindest annähernd gleichwertig und kann daher der Beurteilung nach § 8 KOVG zugrunde gelegt werden.Der Beruf eines Kleinlandwirtes ist dem erlernten Beruf eines Wagners zumindest annähernd gleichwertig und kann daher der Beurteilung nach Paragraph 8, KOVG zugrunde gelegt werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001790.X02Im RIS seit
16.04.2002