RS Vwgh 1967/5/18 1790/66

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Veröffentlicht am 18.05.1967
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67 Versorgungsrecht

Rechtssatz

Der Beruf eines Kleinlandwirtes ist dem erlernten Beruf eines Wagners zumindest annähernd gleichwertig und kann daher der Beurteilung nach § 8 KOVG zugrunde gelegt werden.Der Beruf eines Kleinlandwirtes ist dem erlernten Beruf eines Wagners zumindest annähernd gleichwertig und kann daher der Beurteilung nach Paragraph 8, KOVG zugrunde gelegt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001790.X02

Im RIS seit

16.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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