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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y16173;Rechtssatz
Formelle Mangelhaftigkeit einer Buchführung ist insbesondere dann Voraussetzung für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, wenn sie geeignet ist, das Vertrauen auf die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Aufzeichnungen zu erschüttern und damit den Schluß auf die sachliche Unrichtigkeit zuläßt.
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E 19.5.1967, 1497/66 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001497.X01Im RIS seit
19.05.1967