RS Vwgh 1967/5/19 1497/66

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Veröffentlicht am 19.05.1967
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y16173;

Rechtssatz

Formelle Mangelhaftigkeit einer Buchführung ist insbesondere dann Voraussetzung für eine Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, wenn sie geeignet ist, das Vertrauen auf die Vollständigkeit und Zuverlässigkeit der Aufzeichnungen zu erschüttern und damit den Schluß auf die sachliche Unrichtigkeit zuläßt.

*

E 19.5.1967, 1497/66 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001497.X01

Im RIS seit

19.05.1967
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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