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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §133 Abs1;Beachte
y8227;Rechtssatz
Eine Personengesellschaft ist gem § 133 Abs 1 BAO in Verbindung mit § 28 EStG 1953 und § 16 GewStG als Unternehmergemeinschaft verpflichtet, die Erklärung, betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, binnen der vom Gesetz vorgeschriebenen oder verlängerten Frist für Einkommensteuererklärungen abzugeben.Eine Personengesellschaft ist gem Paragraph 133, Absatz eins, BAO in Verbindung mit Paragraph 28, EStG 1953 und Paragraph 16, GewStG als Unternehmergemeinschaft verpflichtet, die Erklärung, betreffend die einheitliche und gesonderte Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb, binnen der vom Gesetz vorgeschriebenen oder verlängerten Frist für Einkommensteuererklärungen abzugeben.
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E 19.5.1967, 0050/67 #1;
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000050.X01Im RIS seit
29.11.2001