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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Rechtssatz
Ausführungen darüber, dass der in der Beschwerde gestellte Antrag auf Zuerkennung von Aufwandersatz im Ausmaß der Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 4.1.1965, BGBl Nr. 4/1965, nur auf den Ersatz des Schriftsatzaufwandes bezogen werden konnte.Ausführungen darüber, dass der in der Beschwerde gestellte Antrag auf Zuerkennung von Aufwandersatz im Ausmaß der Verordnung des Bundeskanzleramtes vom 4.1.1965, Bundesgesetzblatt Nr. 4 aus 1965,, nur auf den Ersatz des Schriftsatzaufwandes bezogen werden konnte.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001512.X02Im RIS seit
05.04.2002