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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Hinweis auf Stammrechtssatz
GRS wie 0623/63 E 3. März 1965 VwSlg 6612 A/1965 RS 1 (künftige Entwicklung des für diese Bedarfsprüfung nach der Erweiterung einer Ausflugswagenkonzession maßgebenden Verhältnisse)Stammrechtssatz
Bei Beurteilung der Frage des Lokalbedarfes darf auch auf eine künftige Entwicklung der für die Bedarfsfrage maßgebenden Verhältnisse dann Bedacht genommen werden, wenn sich die Behörde auf Grund der bereits gegebenen Tatsachen über deren Auswirkung ein hinlängliches Bild machen kann (Hinweis E 19.3.1931, VwSlg 16575 A/1931, E 5.1.1932, VwSlg 16958 A/1932 und E 14.3.1961, 1351/59). Die Beweiswürdigung, die auf die künftige Entwicklung nicht Bedacht nimmt, ist daher auf einen mangelhaften Sachverhalt aufgebaut.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001431.X01Im RIS seit
25.03.2002