RS Vwgh 1967/5/24 1431/66

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Veröffentlicht am 24.05.1967
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1859 §18 Abs3 idF 1957/178;

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 0623/63 E 3. März 1965 VwSlg 6612 A/1965 RS 1 (künftige Entwicklung des für diese Bedarfsprüfung nach der Erweiterung einer Ausflugswagenkonzession maßgebenden Verhältnisse)

Stammrechtssatz

Bei Beurteilung der Frage des Lokalbedarfes darf auch auf eine künftige Entwicklung der für die Bedarfsfrage maßgebenden Verhältnisse dann Bedacht genommen werden, wenn sich die Behörde auf Grund der bereits gegebenen Tatsachen über deren Auswirkung ein hinlängliches Bild machen kann (Hinweis E 19.3.1931, VwSlg 16575 A/1931, E 5.1.1932, VwSlg 16958 A/1932 und E 14.3.1961, 1351/59). Die Beweiswürdigung, die auf die künftige Entwicklung nicht Bedacht nimmt, ist daher auf einen mangelhaften Sachverhalt aufgebaut.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001431.X01

Im RIS seit

25.03.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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