RS Vwgh 1967/5/29 0497/66

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Veröffentlicht am 29.05.1967
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

AVG §63 Abs5;
AVG §66 Abs4;
AVG §72 Abs1;

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1424/66

Rechtssatz

Liegt eine rechtzeitig eingebrachte Berufung und eine verspätet eingebrachte Berufung vor und wurde für letztere die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt, so sind beide Berufungen als eine einzige zu werten.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000497.X02

Im RIS seit

29.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

27.11.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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