Index
40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §63 Abs5;Beachte
Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 1424/66Rechtssatz
Liegt eine rechtzeitig eingebrachte Berufung und eine verspätet eingebrachte Berufung vor und wurde für letztere die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bewilligt, so sind beide Berufungen als eine einzige zu werten.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000497.X02Im RIS seit
29.01.2002Zuletzt aktualisiert am
27.11.2008