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40/01 VerwaltungsverfahrenNorm
AVG §37;Rechtssatz
Stützt die Behörde ihre Feststellung auf einer dem Inhalte nach, wenn auch nicht ausdrücklich bestritten, aber der nur mittelbar zu ihrer Kenntnis gelangten Angabe, so fehlt dieser Feststellung die Grundlage einer zureichenden Ermittlung des Sachverhaltes.
Schlagworte
Sachverhalt Sachverhaltsfeststellung VerfahrensmangelEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001146.X02Im RIS seit
28.02.2002