Index
32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §20;Rechtssatz
Es ist in der Regel unzweckmäßig, bei anerkannter Unbilligkeit die Nachsicht (Teilnachsicht) zu verweigern, wenn sich der Steuerschuldner im Konkurs befindet und die Einbringung ohnedies aussichtslos ist: denn ein solches Vorgehen kann nur weitere Steuerausfälle bei den anderen Konkursgläubigern zur Folge haben.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001250.X01Im RIS seit
02.06.1967Zuletzt aktualisiert am
29.05.2018