RS Vwgh 1967/6/2 1250/66

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Veröffentlicht am 02.06.1967
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Rechtssatz

Es ist in der Regel unzweckmäßig, bei anerkannter Unbilligkeit die Nachsicht (Teilnachsicht) zu verweigern, wenn sich der Steuerschuldner im Konkurs befindet und die Einbringung ohnedies aussichtslos ist: denn ein solches Vorgehen kann nur weitere Steuerausfälle bei den anderen Konkursgläubigern zur Folge haben.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001250.X01

Im RIS seit

02.06.1967

Zuletzt aktualisiert am

29.05.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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