RS Vwgh 1967/6/14 1078/65

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Veröffentlicht am 14.06.1967
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Index

50/01 Gewerbeordnung
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;
GewO 1859 §144 Abs6;
GewO 1859 §144 Abs7;
GewO 1859 §22;

Rechtssatz

Bei der Bedarfsprüfung für ein Gewerbe (hier Taxigewerbe) handelt es sich bei der Frage, in welchem Ausmaß Unternehmen auf der Angebtosseite vorhanden sind und ob diese ausreichen, die Nachfrage zu befriedigen, um eine Tatfrage. Nicht auf den bestehenden Konzessionen, sondern auf den tatsächlichen eingesetzten Betrieben liegt hier das Augenmerk. Aus welchen Gründen eine bestehende Konzession nicht ausgeübt wird, ist in diesem Zusammenhang rechtlich unerheblich.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965001078.X06

Im RIS seit

14.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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