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50/01 GewerbeordnungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Bei der Bedarfsprüfung für ein Gewerbe (hier Taxigewerbe) handelt es sich bei der Frage, in welchem Ausmaß Unternehmen auf der Angebtosseite vorhanden sind und ob diese ausreichen, die Nachfrage zu befriedigen, um eine Tatfrage. Nicht auf den bestehenden Konzessionen, sondern auf den tatsächlichen eingesetzten Betrieben liegt hier das Augenmerk. Aus welchen Gründen eine bestehende Konzession nicht ausgeübt wird, ist in diesem Zusammenhang rechtlich unerheblich.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965001078.X06Im RIS seit
14.09.2001