RS Vwgh 1967/6/14 1078/65

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Veröffentlicht am 14.06.1967
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren
50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

AVG §38;
GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Die Aussetzung des Verfahrens ist unzulässig, wenn die Rechtsfrage, die den Gegenstand der angeblichen Vorfrage gebildet hat, in keinem unmittelbaren Zusammenhang mit der Hauptfrage steht (hier: Möglichkeit der Gewerbeausübung durch einen Taxiunternehmer; Hinweis E 2.7.1948, 1049/47, VwSlg 475 A/1948).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965001078.X01

Im RIS seit

14.09.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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