RS Vwgh 1967/6/20 0917/65

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Veröffentlicht am 20.06.1967
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40/01 Verwaltungsverfahren

Beachte

Miterledigung (miterledigt bzw zur gemeinsamen Entscheidung verbunden): 0918/65

Hinweis auf Stammrechtssatz

GRS wie 1232/53 E VS 24. Jänner 1956 VwSlg 3949 A/1956; RS 1

Stammrechtssatz

Ist eine im Inland wohnende Person zum Empfang der für eine Partei bestimmten Schriftstücke ermächtigt, kann nicht auch an die Partei selbst rechtswirksam zugestellt werden (Anmerkung: Ein Zustellungsmangel, der darin begründet ist, daß nicht dem ausgewiesenen Bevollmächtigten, sondern dem Vollmachtgeber zugestellt wurde, wird daher nicht dadurch geheilt, daß das Schriftstück dem Vollmachtgeber zukommt, vielmehr nur dadurch, daß das Schriftstück in der Folge an den Bevollmächtigten gelangt).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1965000917.X05

Im RIS seit

26.11.2001

Zuletzt aktualisiert am

21.01.2015
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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