RS Vwgh 1967/6/22 0101/66

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Veröffentlicht am 22.06.1967
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Index

20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/06 Verkehrsteuern

Norm

ABGB §91;
ABGB §92;
ErbStG §3 Abs1 Z2;
  1. ABGB § 91 heute
  2. ABGB § 91 gültig ab 01.01.2000 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 125/1999
  3. ABGB § 91 gültig von 01.01.1976 bis 31.12.1999 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975
  1. ABGB § 92 heute
  2. ABGB § 92 gültig ab 01.01.1976 zuletzt geändert durch BGBl. Nr. 412/1975

Rechtssatz

Die Pflicht zur Mitarbeit der Ehegattin im Betrieb ihres Ehegatten findet ihre Grenze in der Leistungskraft der Ehegattin. Der Umstand, daß die Steuerpflichtige im Betrieb ihres Ehegatten vollbeschäftigt tätig ist, steht also der Annahme, daß sie diese Tätigkeit in Erfüllung ihrer familienrechtlichen Pflicht erbringt, nicht entgegen (Hinweis E 7.11.1963, 1907/62).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000101.X01

Im RIS seit

04.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

16.01.2013
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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