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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)Norm
ABGB §91;Rechtssatz
Die Pflicht zur Mitarbeit der Ehegattin im Betrieb ihres Ehegatten findet ihre Grenze in der Leistungskraft der Ehegattin. Der Umstand, daß die Steuerpflichtige im Betrieb ihres Ehegatten vollbeschäftigt tätig ist, steht also der Annahme, daß sie diese Tätigkeit in Erfüllung ihrer familienrechtlichen Pflicht erbringt, nicht entgegen (Hinweis E 7.11.1963, 1907/62).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000101.X01Im RIS seit
04.12.2001Zuletzt aktualisiert am
16.01.2013