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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
GrEStG 1955 §20 Abs2;Beachte
Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 0541/66 E 22. September 1966 VwSlg 3496 F/1966; RS 1; (RIS: abgv)Rechtssatz
In jenen Fällen, in denen ein grunderwerbsteuerbarer Erwerbsvorgang nach Ablauf von zwei Jahren seit Entstehung der Steuerschuld durch einen ihm entgegengesetzen Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird, kann weder die Steuer vom früheren noch die vom späteren Erwerbsvorgang unerhoben bleiben und es kann auch die bereits entrichtete Steuer vom früheren Erwerbsvorgänge nicht erstattet werden.
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E VS 4.7.1967, 1257/66 #1 VwSlg 3639 F/1967
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European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966001257.X01Im RIS seit
04.07.1967