RS Vwgh 1967/7/4 1257/66

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Veröffentlicht am 04.07.1967
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
32/06 Verkehrsteuern

Norm

GrEStG 1955 §20 Abs2;
VwGG §13 Z1;

Beachte

Abgehen von Vorjudikatur (demonstrative Auflistung): 0541/66 E 22. September 1966 VwSlg 3496 F/1966; RS 1; (RIS: abgv)

Rechtssatz

In jenen Fällen, in denen ein grunderwerbsteuerbarer Erwerbsvorgang nach Ablauf von zwei Jahren seit Entstehung der Steuerschuld durch einen ihm entgegengesetzen Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wird, kann weder die Steuer vom früheren noch die vom späteren Erwerbsvorgang unerhoben bleiben und es kann auch die bereits entrichtete Steuer vom früheren Erwerbsvorgänge nicht erstattet werden.

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E VS 4.7.1967, 1257/66 #1 VwSlg 3639 F/1967

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European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001257.X01

Im RIS seit

04.07.1967
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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