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50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Ausführung zu ergänzungsbedürftigem Sachverhalt in Ansehung der Frage des Bedarfes nach Unternehmen des Mietwagen-Gewerbes in Graz mit Kleinbus, wenn geringer Geschäftsgang bestehender Unternehmern nach Beschwerdebehauptung auf mangelnde Einsatzbereitschaft zurückgeführt werden müsse, der Bf aber bereits zur unbefugten Ausübung dieses Gewerbes herangezogen wurde.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1966000043.X01Im RIS seit
08.11.2001