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81/01 WasserrechtsgesetzNorm
WRG 1959 §12 Abs1;Beachte
Fortgesetztes Verfahren: 0364/70 E 9. Juli 1971;Rechtssatz
Hat ein Liegenschaftseigentümer der Beanspruchung seines Grundbesitzes durch einen Wasserbau unter der Voraussetzung zugestimmt, daß die beanspruchten Grundteile vom Projektsherrn abgelöst werden und hat der Letztgenannte diese Forderung nicht nur angenommen, sondern ist auch im Bewilligungsbescheid rechtskräftig zu ihrer Erfüllung verpflichtet worden, so besteht keine rechtliche Voraussetzung mehr, dem Liegenschaftseigentümer späterhin ein Zwangsrecht zur Duldung des projektsgemäßen Eingriffes in sein Liegenschaftseigentum aufzuerlegen.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000330.X01Im RIS seit
19.12.2001Zuletzt aktualisiert am
15.02.2018