RS Vwgh 1967/7/6 0330/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 06.07.1967
beobachten
merken

Index

81/01 Wasserrechtsgesetz

Beachte

Fortgesetztes Verfahren: 0364/70 E 9. Juli 1971;

Rechtssatz

Hat ein Liegenschaftseigentümer der Beanspruchung seines Grundbesitzes durch einen Wasserbau unter der Voraussetzung zugestimmt, daß die beanspruchten Grundteile vom Projektsherrn abgelöst werden und hat der Letztgenannte diese Forderung nicht nur angenommen, sondern ist auch im Bewilligungsbescheid rechtskräftig zu ihrer Erfüllung verpflichtet worden, so besteht keine rechtliche Voraussetzung mehr, dem Liegenschaftseigentümer späterhin ein Zwangsrecht zur Duldung des projektsgemäßen Eingriffes in sein Liegenschaftseigentum aufzuerlegen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1967000330.X01

Im RIS seit

19.12.2001

Zuletzt aktualisiert am

15.02.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
Zurück Haftungsausschluss Vernetzungsmöglichkeiten

Sofortabfrage ohne Anmeldung!

Jetzt Abfrage starten