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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §24 Abs1;Rechtssatz
Die Eingabe des Bf an den Gerichtshof in der er sich für klaglos gestellt erklärt dient lediglich zur Information und ist daher nur in einfacher Ausfertigung einzubringen (Ersatz der Barauslagen daher nur für eine Ausfertigung).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000803.X02Im RIS seit
15.01.2002