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L37159 Anliegerbeitrag Aufschließungsbeitrag InteressentenbeitragNorm
BauO Wr §129 Abs10;Rechtssatz
Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides gem § 42 Abs 2 VwGG 1965 tritt der Zustand vor Erlassung des ANGEFOCHTENEN Bescheides ein, sodass neuerlich ein Rechtsmittel anhängig und die Zuständigkeit zur Entscheidung über dasselbe gegeben ist.Durch die Aufhebung des angefochtenen Bescheides gem Paragraph 42, Absatz 2, VwGG 1965 tritt der Zustand vor Erlassung des ANGEFOCHTENEN Bescheides ein, sodass neuerlich ein Rechtsmittel anhängig und die Zuständigkeit zur Entscheidung über dasselbe gegeben ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965001494.X01Im RIS seit
02.10.2001