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10/01 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)Norm
AVG §56;Rechtssatz
Besteht im Bereich der Verwaltung kein Anspruch auf bescheidmäßige Erledigung eines Begehrens, dann kann, der Einschreiter durch einen dieses Begehren zurückweisenden Bescheid in keinem Recht verletzt sein.
Schlagworte
Rechtliche Wertung fehlerhafter Berufungsentscheidungen Rechtsverletzung durch solche Entscheidungen Rechtskraft Besondere Rechtsprobleme Verfahren vor dem VwGHEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965002188.X01Im RIS seit
27.11.2001