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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §47;Rechtssatz
Abweisung des Mehrbegehrens des Bf, da neben dem Pauschbetrag eine gesonderte Vergütung für Umsatzsteuer und für Ablichtung der Beilagen zum Schriftsatz nicht in Betracht kommt.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000389.X02Im RIS seit
09.01.2002