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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §49 Abs3;Rechtssatz
Werden Reisekosten und Barauslagen nicht ziffernmäßig konkretisiert, dann können sie trotz einem in der Beschwerde darauf gerichteten Begehren (und zwar Reisekosten, Verhandlungsaufwand, Stempelgebühren sowie Barauslagen) nicht zugesprochen werden.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1965002235.X03Im RIS seit
12.02.2002