RS Vwgh 1967/9/18 1711/66

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Veröffentlicht am 18.09.1967
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Die Verwaltungsbehörden sind an die Beweiswürdigung der Gerichte nicht gebunden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001711.X01

Im RIS seit

08.04.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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