RS Vwgh 1967/9/20 0510/67

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Veröffentlicht am 20.09.1967
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66/01 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz

Rechtssatz

Wird bei der Ablehnung einer vom Dienstnehmer angestrebten Gehaltserhöhung durch den Dienstgeber von letzterem bei diesem Anlass eine Zulage oder Prämie erhöht oder zugesagt, so kann darin eine rechtsunwirksame Vereinbarung nicht erblickt werden.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1967000510.X03

Im RIS seit

10.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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