Index
10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
MOG 1959 §1;Rechtssatz
Auferlegung des Kostenersatzes an den Bund, weil es sich bei der dem Getreideausgleichsfonds überantworteten Behördentätigkeit gem der Verfassungsbestimmung des § 1 MOG um ein Tätigwerden im Vollziehungsbereich des Bundes handelt und der Getreideausgleichsfonds daher im Gegenstande für den Bund handelnd aufgetreten ist.Auferlegung des Kostenersatzes an den Bund, weil es sich bei der dem Getreideausgleichsfonds überantworteten Behördentätigkeit gem der Verfassungsbestimmung des Paragraph eins, MOG um ein Tätigwerden im Vollziehungsbereich des Bundes handelt und der Getreideausgleichsfonds daher im Gegenstande für den Bund handelnd aufgetreten ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000537.X03Im RIS seit
10.01.2002