RS Vwgh 1967/9/27 0855/66

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Veröffentlicht am 27.09.1967
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Index

40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

VStG;

Beachte

y27869;

Rechtssatz

Die Nichtbeachtung eines Gebotes stellt ein Unterlassungsdelikt dar, welches mit der Nichtbefolgung dieses Gebotes vollendet ist.

*

E 27.9.1967, 855/66 #3 VwSlg 7181 A/1967

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000855.X03

Im RIS seit

11.02.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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