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32/06 VerkehrsteuernNorm
ErbStG §15 Abs1 Z9;Rechtssatz
Wendet der Stiefvater der Stieftochter Beträge zum Bau eines eigenen Einfamilienhauses und zur Zahlung von Prozeßkosten, die aus einer eigenen Geschäftstätigkeit der Stieftochter und aus einem damit im Zusammenhang stehenden gegen die Stieftochter eingeleiteten Strafverfahren herrühren, zu, dann handelt es sich nicht um steuerfreie Zuwendungen zum Zwecke des Unterhaltes.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000901.X04Im RIS seit
16.01.2002