RS Vwgh 1967/9/28 0901/67

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Veröffentlicht am 28.09.1967
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Index

32/06 Verkehrsteuern

Norm

ErbStG §15 Abs1 Z9;

Rechtssatz

Wendet der Stiefvater der Stieftochter Beträge zum Bau eines eigenen Einfamilienhauses und zur Zahlung von Prozeßkosten, die aus einer eigenen Geschäftstätigkeit der Stieftochter und aus einem damit im Zusammenhang stehenden gegen die Stieftochter eingeleiteten Strafverfahren herrühren, zu, dann handelt es sich nicht um steuerfreie Zuwendungen zum Zwecke des Unterhaltes.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1967000901.X04

Im RIS seit

16.01.2002
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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