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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindRechtssatz
Es bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken dagegen, daß im Konkordat die Zuständigkeit der Kirchenbehörden zur Entscheidung der Fragen, ob ein Patronat bestehe und wem dies zukomme, vereinbart ist.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1964001433.X06Im RIS seit
17.10.2001Zuletzt aktualisiert am
20.08.2008