RS Vwgh 1967/10/3 1433/64

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Veröffentlicht am 03.10.1967
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Index

yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sind
15 Rechtsüberleitung Unabhängigkeitserklärung Übergangsrecht
Rechtsbereinigung
74/02 Finanzielle Angelegenheiten von Kirchen und
Religionsgemeinschaften

Norm

KirchenbeitragsG §5;
KirchenbeitragsV 01te idF GBlÖ 1939/1408;
R-ÜG §1;
R-ÜG §2;

Rechtssatz

Ausführungen zur Frage der Feststellung im Sinne des § 1 des Rechts-Überleitungsgesetzes, StGBl. Nr. 6/1945, daß das Kirchenbeitragsgesetz oder eine Verordnung dazu außer Wirksamkeit getreten seien, wurde von der Bundesregierung nicht getroffen. Diese Vorschriften stellen daher auch heute noch geltendes Recht dar.Ausführungen zur Frage der Feststellung im Sinne des Paragraph eins, des Rechts-Überleitungsgesetzes, StGBl. Nr. 6 aus 1945,, daß das Kirchenbeitragsgesetz oder eine Verordnung dazu außer Wirksamkeit getreten seien, wurde von der Bundesregierung nicht getroffen. Diese Vorschriften stellen daher auch heute noch geltendes Recht dar.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1964001433.X02

Im RIS seit

17.10.2001

Zuletzt aktualisiert am

20.08.2008
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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