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yy41 Rechtsvorschriften die dem §2 R-ÜG StGBl 6/1945 zuzurechnen sindNorm
KirchenbeitragsG §5;Rechtssatz
Ausführungen zur Frage der Feststellung im Sinne des § 1 des Rechts-Überleitungsgesetzes, StGBl. Nr. 6/1945, daß das Kirchenbeitragsgesetz oder eine Verordnung dazu außer Wirksamkeit getreten seien, wurde von der Bundesregierung nicht getroffen. Diese Vorschriften stellen daher auch heute noch geltendes Recht dar.Ausführungen zur Frage der Feststellung im Sinne des Paragraph eins, des Rechts-Überleitungsgesetzes, StGBl. Nr. 6 aus 1945,, daß das Kirchenbeitragsgesetz oder eine Verordnung dazu außer Wirksamkeit getreten seien, wurde von der Bundesregierung nicht getroffen. Diese Vorschriften stellen daher auch heute noch geltendes Recht dar.
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1964001433.X02Im RIS seit
17.10.2001Zuletzt aktualisiert am
20.08.2008