RS Vwgh 1967/10/18 1121/66

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Veröffentlicht am 18.10.1967
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40/01 Verwaltungsverfahren

Rechtssatz

Wird durch die Behörde letzter Instanz ein ergänzendes Ermittlungsverfahren durchgeführt und auf der Grundlage der dabei gewonnenen Ergebnisse eine Abänderung des Bescheides der Vorinstanz verfügt, so ist in der Nichtbeiziehung einer Verfahrenspartei (hier: des Anrainers einer gewerblichen Betriebsanlage) zu dem ergänzenden Verfahren eine Verletzung des Rechtes auf Parteiengehör auch dann gelegen, wenn diese Verfahrenspartei den Bescheid der Vorinstanz oder auch weitere, diesem vorangehende Bescheide nicht mittels Berufung angefochten hat.

Schlagworte

Parteiengehör Erhebungen Ermittlungsverfahren

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001121.X02

Im RIS seit

20.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

17.12.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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