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10/07 VerwaltungsgerichtshofNorm
VwGG §30 Abs2;Rechtssatz
Entstehen einem Sozialversicherungsträger durch Zahlung des ihm in angefochtenem Bescheid auferlegten Überweisungsbetrages "Schwierigkeiten", so ist die Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung für die gegen diesen Bescheid erhobenen Verwaltungsgerichtshofbeschwerde nicht gerechtfertigt (Hinweis E 25.4.1961, 1069 und 1519/61, VwSlg 5553 A/1961).
Schlagworte
Besondere Rechtsgebiete ASVGEuropean Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000735.X03Im RIS seit
31.01.2002