Index
50/03 Personenbeförderung GüterbeförderungNorm
GelVerkG §5 Abs1;Rechtssatz
Bedarf nach Taxifahrzeugen in Innsbruck (Vorhandensein einer Mehrzahl verkehrspolizeilich zugelassener Standplätze) ist schon dann anzunehmen, wenn auf auch nur einem Standplatz aus welchem Grund immer ungedeckte Nachfrage besteht (Hinweis E 26.4.1966, 2318/64).
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000004.X01Im RIS seit
03.12.2001