RS Vwgh 1967/10/18 0004/67

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Veröffentlicht am 18.10.1967
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50/03 Personenbeförderung Güterbeförderung

Norm

GelVerkG §5 Abs1;

Rechtssatz

Bedarf nach Taxifahrzeugen in Innsbruck (Vorhandensein einer Mehrzahl verkehrspolizeilich zugelassener Standplätze) ist schon dann anzunehmen, wenn auf auch nur einem Standplatz aus welchem Grund immer ungedeckte Nachfrage besteht (Hinweis E 26.4.1966, 2318/64).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1967000004.X01

Im RIS seit

03.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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