RS Vwgh 1967/10/27 0776/67

JUSLINE Rechtssatz

Veröffentlicht am 27.10.1967
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20/01 Allgemeines bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Rechtssatz

Durch den Abschluß eines Ehepaktes wird keine Erwerbsgesellschaft nach bürgerlichem Recht gegründet, weil Zweck einer Gütergemeinschaft nicht der Erwerb, sondern die Gemeinschaft des bereits erworbenen Vermögens ist (Hinweis E 16.3.1965, Zl B 194/64).

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1967000776.X02

Im RIS seit

11.01.2002

Zuletzt aktualisiert am

12.10.2018
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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