RS Vwgh 1967/11/15 0065/67

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Veröffentlicht am 15.11.1967
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y14198; yk15133

Rechtssatz

Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, Aussagen von Personen, die diese in einem wegen Finanzvergehens anhängigen gerichtlichen Strafverfahren als Beschuldigte (also nicht unter Wahrheitspflicht stehend) gemacht haben, im Abgabenverfahren als Beweismittel heranzuziehen und in freier Beweiswürdigung zu werten.

*

E 15.11.1967, 65/67 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1967000065.X01

Im RIS seit

04.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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