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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtNorm
BAO §115 Abs1;Beachte
y14198; yk15133Rechtssatz
Der Abgabenbehörde ist es nicht verwehrt, Aussagen von Personen, die diese in einem wegen Finanzvergehens anhängigen gerichtlichen Strafverfahren als Beschuldigte (also nicht unter Wahrheitspflicht stehend) gemacht haben, im Abgabenverfahren als Beweismittel heranzuziehen und in freier Beweiswürdigung zu werten.
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E 15.11.1967, 65/67 #1
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000065.X01Im RIS seit
04.12.2001