RS Vwgh 1967/11/16 1680/66

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Veröffentlicht am 16.11.1967
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32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht

Beachte

y12172; yk13601

Rechtssatz

Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften. Im vorliegenden Fall wurde der Geschäftsführer einer GmbH zur Haftung für Lohnsteuer und Dienstgeberbeiträgen zum Ausgleichsfonds für Kinderbeihilfe herangezogen.

*

E 16.11.1967, 1680/66 #1

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966001680.X01

Im RIS seit

16.11.1967
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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