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32/01 Finanzverfahren allgemeines AbgabenrechtBeachte
y5647; yk5845Rechtssatz
Sind Wirtschaftsgüter einem Betriebsinhaber nicht erst mit deren privatrechtlichem Erwerb, sondern bereits mit der Inbetriebnahme als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen, so hat der Betriebsinhaber die jährliche AfA von den Wirtschaftsgütern bereits vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme vorzunehmen. Unterläßt er dies und erfolgt der privatrechtliche Erwerb der Wirtschaftsgüter erst einige Jahre später, so kann er die AfA, die er als wirtschaftlicher Eigentümer nicht vorgenommen hat, in diesem Zeitpunkt nicht mehr (auch nicht durch eine entsprechende Teilwertabschreibung) nachholen. *
E 24.11.1967, 283/67 #1 VwSlg 3687 F/1967
European Case Law Identifier (ECLI)
ECLI:AT:VWGH:1967:1967000283.X01Im RIS seit
06.12.2001