RS Vwgh 1967/11/24 0283/67

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Veröffentlicht am 24.11.1967
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Index

32/01 Finanzverfahren allgemeines Abgabenrecht
32/02 Steuern vom Einkommen und Ertrag

Norm

BAO §24;
EStG 1953 §6 Abs1 Z1;
EStG 1953 §7 Abs1;

Beachte

y5647; yk5845

Rechtssatz

Sind Wirtschaftsgüter einem Betriebsinhaber nicht erst mit deren privatrechtlichem Erwerb, sondern bereits mit der Inbetriebnahme als wirtschaftlichem Eigentümer zuzurechnen, so hat der Betriebsinhaber die jährliche AfA von den Wirtschaftsgütern bereits vom Zeitpunkt ihrer Inbetriebnahme vorzunehmen. Unterläßt er dies und erfolgt der privatrechtliche Erwerb der Wirtschaftsgüter erst einige Jahre später, so kann er die AfA, die er als wirtschaftlicher Eigentümer nicht vorgenommen hat, in diesem Zeitpunkt nicht mehr (auch nicht durch eine entsprechende Teilwertabschreibung) nachholen. *

E 24.11.1967, 283/67 #1 VwSlg 3687 F/1967

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1967000283.X01

Im RIS seit

06.12.2001
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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