RS Vwgh 1967/11/28 0323/66

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Veröffentlicht am 28.11.1967
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Index

10/07 Verwaltungsgerichtshof
19/05 Menschenrechte
40/01 Verwaltungsverfahren

Norm

MRK Art5;
VStG;
VwGG §13 Z3;

Rechtssatz

Eine Verschlechterung der durch den Vorbehalt zu Art 5 MRK gedeckten österreichischen Regelung im Sinne einer Beeinträchtigung des Schutzes für das Rechtsgut der Freiheit und Sicherheit wäre nicht zulässig. Eine Auslegung, die zu einem solchen Ergebnis führen würde, ist daher abzulehnen.Eine Verschlechterung der durch den Vorbehalt zu Artikel 5, MRK gedeckten österreichischen Regelung im Sinne einer Beeinträchtigung des Schutzes für das Rechtsgut der Freiheit und Sicherheit wäre nicht zulässig. Eine Auslegung, die zu einem solchen Ergebnis führen würde, ist daher abzulehnen.

European Case Law Identifier (ECLI)

ECLI:AT:VWGH:1967:1966000323.X24

Im RIS seit

12.02.2002

Zuletzt aktualisiert am

01.04.2009
Quelle: Verwaltungsgerichtshof VwGH, http://www.vwgh.gv.at
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